Fonds sexueller Missbrauch

Fonds sexueller Missbrauch

Menschen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexualisierte Gewalt in der Familie erlebt haben und bis heute unter den Folgen leiden, können seit Mai 2013 Unterstützung durch das „Ergänzende Hilfesystem“ beantragen.

Die Bundesregierung und manche Bundesländer haben dazu einen Fonds eingerichtet, den „Fonds sexueller Missbrauch“. Mit diesem Geld können Therapien, Sachleistungen und Hilfsmittel bezahlt werden, die Belastungen verringern und die Lebenslage von Betroffenen verbessern sollen.

Zwei Frauen im Flur, die eine wird reingebeten
Logo der Fonds Sexueller Missbrauch

Das Besondere am „Ergänzenden Hilfesystem“ ist:

Es fördert genau solche Unterstützungsangebote, die von sogenannten anderen Leistungsträgern (zum Beispiel der gesetzlichen Krankenkasse) nicht oder nicht mehr bezahlt werden.

Genaue Informationen dazu findet man auf der Homepage des Fonds:
 http://www.fonds-missbrauch.de/ unter „Antragsstellung“ > „Leitlinien zur Gewährung von Leistungen aus dem Fonds sexueller Missbrauch im familiären Bereich“.

Am „Ergänzenden Hilfesystem“ beteiligen sich auch manche großen Einrichtungen, wie zum Beispiel die evangelische und römisch-katholische Kirche. Allerdings verläuft das Bewilligungsverfahren dann etwas anders.

Menschen, die Unterstützung im „Ergänzenden Hilfesystem“ beantragen wollen, können sich bei uns kostenlos beraten lassen. Unsere Beraterinnen sind speziell zum „Ergänzenden Hilfesystem“ geschult.