Beratung für Eltern/Bezugspersonen

Beratung für Eltern/Bezugspersonen

Ist das eigene oder ein Ihnen anvertrautes Kind von sexualisierter Gewalt betroffen oder haben Sie die Vermutung, dass dies sein könnte, ist das oft schwer zu ertragen. Vielleicht möchten Sie das Kind schützen, sind unsicher, empfinden Wut und haben Angst vor den Folgen für Ihre Familie oder Ihre Einrichtung.

Sind Sie in einer solchen Situation, ist es wichtig, die Aussagen des Kindes oder des Jugendlichen ernst zu nehmen, Ruhe zu bewahren und zunächst Rat und Hilfe für sich selbst oder Ihr Team zu holen.

Tisch voller verschiedener Tierfiguren im Vordergrund ein Löwe



Beratungsraum

Wir können Sie unterstützen:

  • mit dem eigenen Schock in einer solchen Situation umzugehen.
  • dem Kind oder der Jugendlichen geeignete Hilfe zukommen zu lassen.
  • mit eigenen Gefühlen, Grenzen und einer möglichen Überforderung umzugehen.
  • gemeinsam notwendige Schritte zu planen, um das Kind oder die Jugendlichen zu schützen.
  • weitere Hilfsangebote zu finden.
  • zu prüfen, ob eine Anzeige sinnvoll ist.


Sie dürfen sich auch an uns wenden, wenn die Tat oder die Taten bereits länger zurückliegen.

Wichtige Informationen

Kinder oder Jugendliche brauchen manchmal eine längere Zeit, um über das Erlebte zu sprechen und sich den eigenen Eltern oder Bezugspersonen anzuvertrauen. Sie wollen, die Personen, die sie mögen, meist schützen. Daher kann es helfen, wenn Kinder oder Jugendliche eine neutrale Person zum Reden haben.

Bevor Sie einen Termin für Ihr Kind / Ihr zu betreuendes Kind bei uns ausmachen, möchten wir zunächst einen Termin mit Ihnen als Eltern oder Bezugspersonen vereinbaren. So haben Sie die Möglichkeit, die Beratungsstelle kennen zu lernen, Fragen zu stellen und Ihre Anliegen zu klären.

Kinder und Jugendliche haben das Recht, auch ohne das Wissen der Eltern zu uns in die Beratung zu kommen. Solange der Schutz des Kindes oder der /des Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt gegeben ist, unterliegen wir der Schweigepflicht. Wenn dieser Schutz trotz geeigneter Hilfsangebote nicht sichergestellt werden kann, sind wir befugt die Schweigepflicht zu brechen und je nach Situation, Sie oder andere geeignete Stellen zu informieren. Jeder Schritt wird mit den Kindern oder Jugendlichen im Vorfeld besprochen.

Wir erstellen keine Gutachten zur Verdachtsabklärung.