K.O.-Tropfen

K.O.-Tropfen

Unter den Begriff „K.O.-Tropfen“ fallen verschiedene, schnell betäubend wirkende Substanzen (wie z.B. GHB oder GBL), die unbemerkt verabreicht werden. K.O.-Tropfen werden oftmals heimlich in Getränke gemischt. Mittlerweile sind auch Fälle bekannt, in denen die Substanzen mit einer Nadel gespritzt wurden (Needle-Spiking). Ziel ist es, Personen in einen willenlosen und -wehrlosen Zustand zu versetzen. Häufig stehen K.O.-Tropfen in einem engen Zusammenhang mit sexueller Nötigung und/oder mit einem Raub.

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Wichtige Informationen zu K.O.-Tropfen​

Die Wirkung von K.O.-Tropfen

Die Wirkung der Substanzen ist dosisabhängig.

K.O.-Tropfen können niedrig dosiert zunächst enthemmend wirken. Die Opfer fühlen sich willenlos. Je nach Dosis und Reinheitsgrad sowie körperlicher Verfassung des Opfers führen die Drogen innerhalb kurzer Zeit zu Sprach- und Wahrnehmungsstörungen, Benommenheit und Bewusstlosigkeit.

Insbesondere in Kombination mit Alkohol, können Nebenwirkungen wie Krämpfe, Schwindel, Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Verwirrtheitszustände und Atemnot auftreten, bis hin zu lebensbedrohlichen Zuständen wie Koma und Atemstillstand.

Wichtige Fragen

Besteht der Verdacht, K.O.-Tropfen selbst verabreicht bekommen zu haben oder einer anderen Person wurden sie gegeben, sollte sich schnellstmöglich an die Polizei, einen ärztlichen Notdienst oder an eine Beratungsstelle gewendet werden. Auch bei übermäßigem Alkoholkonsum sollte nicht gescheut werden, den Verdacht zu äußern. Bei einer ärztlichen Untersuchung sollte immer eine Urin- und eine Blutprobe genommen werden.

Schwieriger Nachweis

Der Nachweis, dass K.O.-Tropfen verabreicht wurden, ist schwierig zu erbringen. In der Regel können sich Betroffene nicht an die Geschehnisse erinnern und suchen erst nach einer längeren Zeit Unterstützung auf. Der Nachweis, dass diese Substanzen verabreicht wurden, ist nur innerhalb eines sehr kurzen Zeitraumes von circa sechs bis zwölf Stunden nach Einnahme möglich.

Vertrauliche Beweissicherung

Wenn du noch unsicher bist, ob du Anzeige erstatten möchtest, kannst du dich an eine Untersuchungsstelle des Netzwerkes ProBeweis (https://www.probeweis.de) wenden, um anonym gerichtsverwertbare Beweise sichern zu lassen. In vielen deutschen Städten findest du Untersuchungsstellen.

Für einen möglichen Gerichtsprozess ist eine professionelle Beweissicherung wichtig. Ein erster Schritt sollte eine schnelle Untersuchung von Blut und/oder Urin sein. Vor einer ärztlichen Untersuchung und der Beweissicherung nicht waschen oder duschen, damit keine Beweise vernichtet werden.

Zur Beweissicherung gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Anzeige bei der Polizei: Durch diese wird eine professionelle Beweissicherung an- geordnet, wenn sie den Verdacht für begründet hält. Achtung: Steht der Einsatz von K.O.-Tropfen im Zusammenhang mit einer Vergewaltigung, ist die Polizei dazu verpflichtet, die Straftat zu verfolgen – auch ohne Einverständnis der betroffenen Person.
  • Notaufnahme im Krankenhaus: Krankenhäuser sind in der Regel nicht verpflichtet, Blut- und Urinproben zu entnehmen. Das ist keine Pflichtleistung und liegt im Ermessen der behandelnden ÄrztInnen. Krankenhäuser, die Teil vom Netzwerk ProBeweis sind, sichern kostenlos anonym und gerichtverwertbar Beweise.

Untersuchungsstelle des Netzwerkes ProBeweis zur anonymen Beweise Sicherung:

  • Krankenhaus Marienstift gGmbH, Zentrale, Helmstedter Straße 35, 38102 Braunschweig, Tel. 0531 – 7011 100
  • Städtisches Klinikum Braunschweig, Frauenheilkunde, Celler Str. 38, Tel. 0531-595 327
  • Städtisches Klinikum Braunschweig, Unfallchirurgie, Orthopädische Chirurgie, Holwedestr. 16, 38118 Braunschweig, Tel. 0531 – 595 1450

Weitere Adressen und Informationen unter https://www.probeweis.de.

Eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten, kann viel Mut erfordern. Betroffene fürchten, dass ihnen nicht geglaubt wird oder unangenehme Frage nach Alkohol- und Drogenkonsum oder auch Ausgeh- und Sexualverhalten gestellt werden. Wer sich (noch) nicht sicher ist, kann sich Netzwerk ProBeweis wenden, um später evtl. eine Anzeige zu erstatten.

Strafbarkeit

Die Verabreichung von K.O.-Tropfen stellt eine gefährliche Körperverletzung (§224 StGB) dar und ist somit strafbar. Sexuelle Übergriffe unter Verabreichung von K.O.-Tropfen sind als Missbrauch widerstandsunfähiger Personen (§ 179 StGB) strafbar. Darüber hinaus unterliegt das als K.O.-Mittel verwendete GHB in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz.

Die ungewollte Einnahme von K.O.-Tropfen und das damit in Zusammenhang stehende Erlebte kann bei den Betroffenen eine körperliche und seelische Traumatisierung zur Folge haben. Für viele Betroffene ist die Unwissenheit darüber, was sich tatsächlich ereignet hat, quälend und zermürbend. Viele schämen sich auch für das Erlebte und geben sich eine (Mit-)Schuld. Als Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt beraten und unterstützen wir Frauen, Mädchen und Jungen, die u.a. unter K.O.-Tropfen von sexualisierter Gewalt erlebt haben.

In vielen anderen Städten gibt es ebenfalls professionelle Unterstützung: https://www.frauen-gegen-gewalt.de/de/hilfe-beratung.html